Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für den Verkauf von Produkten der Sascotec GmbH (im folgenden „Sascotec“ genannt) durch Sascotec an Verbraucher und Unternehmer (nachfolgend jeweils „Kunde“ genannt).
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.6 Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden den geschlossenen Vertrag vorbehaltlos ausführen.
1.7 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte im Geltungsbereich dieser AGB ist die Sascotec GmbH, Gewerbestr. 10, 49777 Klein Berßen (Registernummer HRB 211025, Amtsgericht Osnabrück), 05965/9498203, info@sascotec.de.
Vertragsschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, Zeichnungen, Pläne, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann schriftlich, z.B. durch Auftragsbestätigung, erklärt werden.
Montagekosten 3.1 Das Produkt muss montiert und installiert werden. Die Montagekosten einschließlich Reise- und Verpflegungskosten für die Monteure werden im Angebot von Sascotec gesondert aufgeführt und sind vom Kunden zu tragen.
3.2 Soweit für die Montage laut Sascotec Vorarbeiten durch den Kunden vorzunehmen sind, muss der Kunde diese vor Beginn der Montage- und Installationsarbeiten entsprechend der Vorgaben von Sascotec erbracht haben.
Zahlungsmodalitäten 4.1 Der vereinbarte Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden zu zahlen.
4.2 Der Kunde kann gegen Forderungen von Sascotec nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4.3 Ist der Kunde Unternehmer, ist Sascotec berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, kann Sascotec, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen, selbst wenn der Kunde etwas anderes bestimmt.
Eigentumsvorbehalt 5.1 Sascotec behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
Der Kunde ist, soweit das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und fachmännisch durchführen.
Der Kunde darf den Liefergegenstand, an dem Sascotec sich das Eigentum vorbehalten hat, weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen und sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er Sascotec unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Kunde hat in einem solchen Fall Sascotec die zur Wahrnehmung unserer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Kosten für erforderlich werdende Interventionen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungseinstellung hat der Kunde uns außerdem die vorhandene Ware anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferte Ware herauszuverlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Falls wir im gegenseitigen Einverständnis Ware zurücknehmen, erfolgt deren Gutschrift nur in Höhe des jeweiligen Zeitwertes.
Lieferung und Lieferzeit 6.1 Umfang und Inhalt der geschuldeten Lieferung ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.2 Die von uns in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass wir ausdrücklich eine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt oder vereinbart haben.
6.3 Ist der Kunde Unternehmer, sind wir zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
6.4 Alle Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern.
6.5 Die vorgenannten Ereignisse höherer Gewalt gelten auch als Leistungsbefreiungstatbestände für den Kunden, soweit sie bei ihm oder innerhalb seines Herrschafts- und Organisationsbereichs eintreten.
Zahlungsverzug
Gerät der Kunde im Fall vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt der rückständige Betrag mindestens 10 % des geschuldeten Gesamtbetrags, so kann der Gesamtbetrag fällig gestellt werden. Die Fälligstellung erfolgt jedoch erst dann, wenn der Kunde zuvor unter Androhung der Gesamtfälligstellung gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt wurde.
Mängelrechte
8.1 Dem Kunden stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu. Auf Hinweise und Produktbeschreibungen, insbesondere solcher in der jeweiligen Bedienungsanleitung, ist zwingend zu achten.
8.2 Ansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, wegen Mängeln verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwölf Monaten beginnend mit der Übergabe des Liefergegenstandes. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
8.3 Ansprüche des Kunden, der Verbraucher ist, wegen Mängeln für gebrauchte Sachen verjähren in zwölf Monaten beginnend mit der Übergabe des Liefergegenstandes.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer wird die Haftung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen.
8.5 Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist Frist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Weitere gesetzliche Sonderregelungen zu Verjährung, insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 444, 445b BGB, bleiben unberührt.
8.6 Durch die vorstehende Haftungsbegrenzung werden Ansprüche des Kunden wegen uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kunden beruhen, nicht beschränkt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche bei einer von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Hinsichtlich dieser Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Rückgabe von Ersatzteilen Sascotec nimmt solche Ersatzteile vom Kunden zurück, die einen Warenwert größer als 50,00 € netto haben. Voraussetzungen für die Rücknahme sind, dass das Ersatzteil originalverpackt ist, eine Wiedereinlagerungsgebühr von 30 Prozent des Netto-Warenwertes gezahlt wird und die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung erfolgt. Spezialanfertigungen und Sonderbestellungen sind nicht rückgabefähig.
Haftung
10.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung aufgrund einer gesondert abgegebenen Garantie bleiben unberührt.
10.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
10.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.4 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Produktline Sascotec 11.1 Zu Unterweisungszwecken, Inbetriebnahme nach einer Reparatur oder einer Wartung kann Sascotec beim Kunden ein Pferd zur Anlagendemonstration verlangen. Bei Verweigerung der Bereitstellung eines Pferdes kann Sascotec die Ausführung der Leistungen zu Unterweisungszwecken verweigern, da die Betriebsbereitschaft und -sicherheit der Anlagen anderweitig nicht zu erweisen ist.
11.2 Die Verantwortung zur Nutzung der Produkte von Sascotec trägt der Kunde. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Produkte Sascotecs ausschließlich und permanent von einer unterwiesenen Aufsichtsperson bedient werden. Die Produkte der Produktlinie Sascotec sind ausschließlich für Pferde zu nutzen. Insbesondere sind Kleintiere wie auch Kinder von den Produkten fernzuhalten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Gleiches gilt für Personen mit einer Behinderung, geistig wie körperlich (z.B. mit Herzschrittmacher). Es liegt im Ermessen des Kunden zu entscheiden, welches Pferd für den Einsatz von Produkten von Sascotec geeignet ist und welches nicht. Bei sehr jungen und sehr schreckhaften Pferden rät Sascotec von der Benutzung ab.
Sonstige Bestimmungen 12.1 Nebenabreden zwischen Sascotec und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Ist der Kunde Unternehmer dürfen Ansprüche des Kunden gegen Sascotec, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur mit Zustimmung von Sascotec an Dritte abgetreten werden.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand 13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, bei Verbrauchern, wenn (a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder (b) der gewöhnliche Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
13.2 Für den Fall, dass der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
13.3 Soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand in Osnabrück.
13.4 Im Fall von Verbrauchern ist der Gerichtsstand an unserem Sitz, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.